Honorarsätze
Aufgrund meiner Approbation ist die Abrechnung mit privaten Krankenkassen und mit Beihilfestellen möglich, ansonsten Privatliquidation. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Mein Stundenhonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Stundenhonorar (3,0 bis 3,5-fach bzw. 130,00 € bis 150,00 €) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Dies bedeutet, dass Sie möglicherweise einen Teil des Stundenhonorars von Ihrer Versicherung nicht erstattet bekommen. Ich empfehle Ihnen, dies vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zu klären.
Die Abstände zwischen den Sitzungen sind variabel und richten sich nach Ihren Anliegen. Die Akzeptanz- und Commitmenttherapie ist sehr effizient und in 5-10 Stunden kann ich die wichtigsten Grundlagen vermitteln. Die Dauer der Umsetzung ist individuell und wir stimmen uns darüber gemeinsam ab.
Das Stundenhonorar (50 Min.) für eine Paartherapie beträgt 152,00 € (3,5-facher Satz) und wird von den Krankenkassen nicht übernommen.
Meine Behandlung unterliegt der Berufsordnung für die Psychologischen PsychotherapeutInnen Bayerns.
Für Menschen, die aufgrund ihrer beruflichen oder persönlichen Situation wöchentliche Termine nicht einrichten können, biete ich die Möglichkeit einer Intensiv-Begleitung (Coaching) an, mit einer Intensiv-Sitzung von 2-3 Stunden zu Beginn der gemeinsamen Arbeit und nachfolgenden kürzeren Sitzungen (auch online).
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